Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter https://gaffatape.de  veröffentlichten Onlineshop der Kunststoff-Schmidt GmbH.

Als Handelsunternehmen sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt am 27.6.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:

Zur Kennzeichnung der erforderlichen Formularfelder weisen die Sonderzeichen * eine fehlerhafte ARIA-Referenz auf. Das bedeutet, dass das Element, auf das das verwendete ARIA-Attribut verweist, entweder kein richtiges Label oder keinen Deskriptor hat oder dass es auf der Seite nicht vorhanden ist. Diese * Sterne dienen lediglich als Hinweis, dass diese Felder zur Funktionsfähigkeit des Formulars ausgefüllt werden müssen und es sind keine weiteren Referenzziele vorhanden.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir unter anderem bereitgestellt:

  • Die Accessibility-Funktion des Themes WP Astra Pro ist aktiviert.
  • Die Kontrastverhältnisse der Farben sind optimiert.
  • Die Screenreader-Funktionen der Menüpunkte, der funktionalen Steuerungen sowie der Inhalte sind aktiviert.
  • Die Alternativ-Text-Beschriftungen der Fotos und Bilder sind gepflegt.
  • Die Link-Beschreibungen sind dort, wo es technisch umsetzbar ist, hinterlegt.

Folgende Maßnahmen aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, sind durch technische Anpassung bis Ende 2025 geplant:
Fehlermeldungen der Sonderzeichen * bzw. fehlerhafte ARIA-Referenzen

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.6.2025 erstellt und zuletzt am 27.6.2025 aktualisiert.

Barrieren melden

Du möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für dein Feedback sowie alle weiteren Informationen sprich bitte unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Telefon 0211-4980131 an. Schicke uns auch gerne eine E-Mail an info@kunststoff-schmidt.de oder sende uns eine Nachricht über unser Formular:

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Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst du unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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